Seit August 2024 ist der EU AI Act in Kraft. Bis Februar 2025 galten erste Verbote für bestimmte KI-Praktiken. Ab August 2026 greift das Gros der Regeln – und viele Betriebe wissen noch nicht, was das für sie konkret bedeutet.
Was der AI Act regelt
Der AI Act teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein: inakzeptables Risiko (verboten), hohes Risiko (strenge Auflagen), begrenztes Risiko (Transparenzpflichten) und minimales Risiko (keine Sonderregeln).
Die gute Nachricht: Die meisten kleinen Betriebe setzen KI ausschließlich in der niedrigsten Risikoklasse ein – Texterstellung, Übersetzungen, interne Hilfswerkzeuge. Hier gibt es keine zusätzlichen Pflichten.
Wann es ernst wird
Kritisch wird es, sobald KI-Systeme Entscheidungen über Menschen beeinflussen: Einstellungen, Kreditvergabe, Sicherheitsbewertungen. Hier greift die Hochrisiko-Kategorie mit Dokumentationspflichten, Konformitätsbewertungen und Registrierungspflichten.
Die fünf wichtigsten Fragen für KMU
- Welche KI-Tools setzen Sie ein – und zu welchem Zweck?
- Trifft das System Entscheidungen über natürliche Personen?
- Ist das System einem Hochrisiko-Bereich zugeordnet (Bildung, Beschäftigung, Kredit)?
- Werden personenbezogene Daten verarbeitet?
- Haben Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem KI-Anbieter?
Was jetzt zu tun ist
Inventarisieren Sie Ihre KI-Tools. Für jedes Tool: Welche Daten fließen ein? Was entscheidet das System? Reicht eine einfache Datenschutzprüfung, oder braucht es mehr?
Die meisten Betriebe kommen mit einer eintägigen Analyse aus. Das Ergebnis: Sicherheit darüber, wo Handlungsbedarf besteht – und wo nicht.